Finanzielle Unterstützung

Das Zeltlager, mit seinem abwechslungsreichen Programm und seinen wertvollen Inhalten, wollen wir den Kindern aller Familien anbieten. Deshalb informieren wir finanziell schwächere Familien auf dieser Seite über die Möglichkeiten Zuschüsse zu beantragen.

Mit unseren Zeltlagern verfolgen wir keine Gewinnerbringungsabsicht. Dies ermöglicht es uns, die Zeltlager zu einem sehr günstigen Preis anzubieten. Beispielsweise ist beinahe das gesamte Team ehrenamtlich, d.h. in seiner Freizeit oder Urlaub, in der Vorbereitung und Durchführung beteiligt. Auch im Einkauf und bei der Planung des Ausflugs gehen wir sorgsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln um. Ein etwaiger Überschuss am Ende des Zeltlagers nutzen wir für die Instandhaltung unseres Materials, notwendige Neuanschaffungen und um Rücklagen zu bilden.

Dennoch sind regelmäßig Familien auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme ihrer Kinder am Zeltlager angewiesen. Zwei Möglichkeiten diese zu beantragen sind im Folgenden beschrieben. Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Philipp Brecht
Ansprechpartner

Landesjugendplan

Füllen Sie das Antragsformular unter Beachtung der folgenden Punkte aus. Zur Hilfestellung dienen die Musterformulare für Ehepaare bzw. Alleinerziehende.

Punkte 1-9: Müssen von Ihnen vollständig ausgefüllt werden.

  • Punkt 3: Ihre private Bankverbindung
  • Punkt 4+5: Ist ein Elternteil arbeitssuchend, tragen Sie dies bitte hier ein
  • Punkt 5: Sind Sie alleinerziehend, tragen Sie das bitte hier ein
  • Punkt 6: Nur die Kinder nennen, die am Zeltlager teilnehmen
  • Punkt 7: Falls Sie Arbeitslosengeld II erhalten, ist dieser Punkt vollständig auszufüllen. Es müssen anschließend keine Angaben zu Punkt 8 gemacht werden
  • Punkt 8: Bitte die Hinweise zum Gesamtbruttoeinkommen beachten.
    Kreuzen Sie immer das Einkommen an, das gerade nicht erreicht wird.

Punkte 10+11: werden von uns ausgefüllt

Einen Scan oder ein gut lesbares Foto vom Antrag senden Sie vor dem Zeltlager an den Kontakt oben. Seitens Behörden sind wir an feste Fristen gebunden, nach Zeltlagerbeginn eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die zuständigen Behörden werden die Anträge in der Regel etwa November bearbeitet haben und der Zuschuss in Höhe von etwa 75,- € sollte überwiesen sein. Eine Bewilligung des Antrags vorausgesetzt. Auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit haben wir keinen Einfluss.

Bildung und Teilhabe

Ihr örtliches Bürgerbüro oder Rathaus kann Ihnen Auskunft zum „Gutschein zur Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben“ geben. Diesen müssen Sie dort selbst beantragen. Informationen dazu finden Sie auch unter:

Einen Scan oder ein gut lesbares Foto vom Gutschein senden Sie vor dem Zeltlager an den Kontakt oben.

familienportal.de